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Impressum gemäß französischem Gesetz Nr. 2004-575 vom 21. Juni 2004 (Gesetz über das Vertrauen in den digitalen Wirtschaftsverkehr)
FIRMA:
Therm-ic
SIDAS S.A.S (vereinfachte Aktiengesellschaft)
18, rue Léon Béridot
BP 353 - ZAC Champfeuillet
38509 VOIRON Cedex
Frankreich
TELEFON:
Tel.: + 33 (0)4 76 6707 07
Fax: + 33 (0)4 76 67 03 03
SIRET (Identifikations-Nr. für Unternehmen): 304 577 661 000 73
NAF (Branchen-Code): 3250 A
SIREN-Nr. (Steueridentifikations-Nr.): 304577611 RCS Grenoble
GRUNDKAPITAL: 500 000 euros
Contact : contact@sidas.com
1.1 Die Inbetriebnahme der von STC Distribution GmbH (im Folgenden auch kurz „STC“ genannt) gelieferten Waren und Produkte ist nur nach Studium der den jeweiligen Waren und Produkten (im Folgenden kurz „Waren“ bezeichnet) beigelegten Gebrauchsinformation und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestattet.
1.2 Für sämtliche Lieferungen und sonstige Leistungen sowie für Angebote und Zahlungen von STC bzw. an STC gelten, sofern die Vertragsparteien nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, ausschließlich die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von STC.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Einkaufsbedingungen des Kunden, die beispielsweise auf Bestellformularen oder sonstiger Korrespondenz des Kunden angeführt sind, werden nicht Vertragsbestandteil des Vertrags mit STC, es sei denn, STC hat diesen vorab schriftlich ausdrücklich zugestimmt.
2.1 Sämtliche Angaben von STC zu Waren und Preisen sind unverbindlich und freibleibend. Erst die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Angebot.
2.2 Die Annahme eines Angebotes eines Kunden erfolgt durch die schriftliche Auftragsbestätigung und durch Zuteilung einer Bestellnummer durch STC. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht keine Verpflichtung von STC zur Erbringung von Lieferungen und Leistungen.
3.1 Die Preise von STC verstehen sich, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, in Euro, wobei nur die empfohlenen Verkaufspreise die in Österreich vorgeschriebene gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
3.2 Die Preise gelten ab Feldkirchen bei Graz/Österreich. Nicht im Preis enthalten sind Gebühren, Abgaben, Zölle, Transport, Reisekosten und/oder Spesen, Versicherungen, Liefer- und Versandspesen. Diese werden von STC dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
4.1 Hat STC nicht ausdrücklich einen Liefer- oder Leistungstermin schriftlich als verbindlich zugesagt, sind Angaben zum Liefer- bzw. Leistungstermin unverbindlich.
4.2 Die Lieferung erfolgt ehest möglich an die vom Kunden angegebene Adresse. STC ist berechtigt, auch zugesagte Lieferungen zu verschieben oder einzustellen, wenn diese durch Umstände unmöglich gemacht oder unangemessen erschwert werden, die nicht im Einflussbereich von STC liegen. Dies gilt insbesondere für Brand, Streik, Nichtlieferung von Sublieferanten etc.
4.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Ware geht, sofern nichts anders schriftlich vereinbart ist, mit der Absendung der Ware bzw. Ablieferung beim Spediteur oder Transportunternehmen auf den Kunden über. Der Kunde muss Transportschäden und/oder Fehlmengen unverzüglich gegenüber dem Transportunternehmen reklamieren.
4.4 Bei Waren, die auf Wunsch des Kunden nicht zum vorgesehenen Termin ausgeliefert werden sollen sowie im Falle des Annahmeverzugs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Ware bereits mit dem Zeitpunkt der Einlagerung in unserem Lager oder einem Auslieferungslager auf den Kunden über.
5.1 Die Rechnungen von STC sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, 30 Tage nach Erhalt durch den Kunden ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. STC behält sich das Recht vor, Akontierungen auf den Kaufpreis oder die gänzliche Zahlung des Kaufpreises vor Lieferung zu verlangen.
5.2 Die von STC an den Kunden gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Entrichtung des Kaufpreises samt Zinsen, der Versandkosten und sonstigen Rechnungsbestandteile und allfälliger durch ihre Eintreibung verursachten Kosten im alleinigen Eigentum von STC (Eigentumsvorbehalt).
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, den geltenden Rechtsvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehalts nachzukommen. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware an Dritte ist untersagt. Bei Pfändung oder anderer Inanspruchnahme der Vorbehaltsware durch Dritte ist der Kunde gehalten, das Eigentumsrecht von STC auf seine Kosten geltend zu machen und uns mittels nachweisbarer schriftlicher Verständigung innerhalb von 24 Stunden zu informieren. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch wirksam, wenn die Ware installiert oder sonst mit anderen Sachen verbunden wird. So lange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Vermietung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung der von STC gelieferten Ware ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von STC unzulässig.
5.4 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch STC gilt mangels ausdrücklicher schriftlicher gegenteiliger Erklärung von STC nicht als Rücktritt vom Vertrag. Es verbleiben STC vielmehr neben dem Anspruch auf Herausgabe des Eigentums die Rechte aus dem Kaufvertrag, insbesondere auf Ersatz von Schaden und entgangenem Gewinn.
5.5 Ist der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung in Verzug, so kann STC entweder auf Erfüllung des Vertrags bestehen oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten. Bei Bestehen auf Erfüllung des Vertrags kann STC:
a) ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 12 %-Punkten per anno verrechnen,
b) die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen bis zum Eingang der ausstehenden Zahlungen aufschieben,
c) eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,
d) den ganzen noch offenen Kaufpreis fällig stellen.
5.6 Der Kunde hat STC als weiteren Verzugsschaden auch die entstandenen Mahn- und Betreibungskosten zu ersetzen.
5.7 Gegenforderungen seitens des Kunden können mit Forderungen von STC, auch wenn sie aus dem gleichen Vertrag oder dessen Anfechtung herrühren, nicht aufgerechnet werden, es sei denn, die betreffende Gegenforderung wurde von STC schriftlich anerkannt oder es liegt ein rechtskräftiges Urteil gegen STC vor.
6.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird, haftet STC dem Kunden für entstandene Schäden nur für den Fall, dass der Schaden von STC vorsätzlich oder krass grob fahrlässig verursacht wurde. Ist der Kunde Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, dann ist die Haftung von STC für Schadenersatz nur bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
6.2 Unabhängig von der Ursache und dem Rechtsgrund des Schadens ist die Haftung von STC mit der Höhe des Warenpreises begrenzt.
6.3 Schadenersatzansprüche gegen STC können bei sonstigem Ausschluss nur innerhalb von sechs Monaten nachdem der Kunde von dem Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von zwei Jahren nach dem schadensstiftenden (anspruchsbegründenden) Ereignis (Verhalten) gerichtlich geltend gemacht werden. Die Beweislast für das Vorliegen und die Höhe des Schadens obliegt dem Kunden.
6.4 Die Haftung von STC für Schäden aufgrund von Fehlbedienungen durch den Kunden ist ausgeschlossen. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass Waren von STC trotz höchster Qualitätsmaßstäbe bei Fehlbedienung zu Schaden führen können. Ausdrücklich wird in diesem Zusammenhang auf die den Waren beigelegten Produktinformationen verwiesen, die in jedem Fall vor Inbetriebnahme der Waren durchzulesen und einzuhalten sind. Sollte einer Ware ausnahmsweise keine Produktinformation beigelegt sein, so ist diese vom Kunden vor Inbetriebnahme bei STC anzufordern.
7.1 Für die Vertragsbeziehungen zwischen STC und dem Kunden gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPRG und des EVÜ. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
7.2 Für alle sich aus dem Vertrag zwischen STC und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten, einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens des Vertrags, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für STC sachlich und örtlich zuständigen Gerichts am Sitz der Gesellschaft vereinbart. Für Konsumenten im Sinne des KSchG gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
8.1 Alle Änderungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform und müssen von den Vertragsparteien oder deren Rechtsnachfolgern rechtsgültig unterzeichnet sein. Dies gilt insbesondere auch für jedes Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
8.2 Die Anwendung des § 934 ABGB (Anfechtung dieses Vertrages wegen laesio enormis bzw Erhebung entsprechender Einreden) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
8.3 Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen verbleibenden Bestimmungen davon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Maß, Zeit, Ort oder Geltungsbereich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag.
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